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Neues Handelsgesetzbuch in Tschechien

Neues Handelsgesetzbuch, das 1.1.2014 in Kraft tritt, zwang sich die Gesellschaften die Geschäftsleitungsverträge sowie die Gesellschaftsverträge dem neuen Handelsgesetzbuch anpassen. Soweit es nicht passiert, werden die Geschäftsleitungsverträge als unentgeltlich gelten.
Bei Fragen zum neuen Handelsgesetzbuch sind wir erreichbar unter: office@balin-advokati.cz oder tel.: 00420 737 158 834.