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Leihmutterschaft

Im Gegensatz zu anderen Ländern (Deutschland, einige US-Bundesstaaten) ist die Leihmutterschaft in der Tschechischen Republik nicht verboten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess von der Auswahl einer Leihmutter über die Bearbeitung der Vertragsunterlagen bis zur Anfechtung der Vaterschaft oder der Adoption eines Kindes. Wir weisen auf mögliche (strafrechtliche) Risiken des gesamten Vorgangs hin.

Bei Fragen oder der Vereinbarung eines unverbindlichen Treffens zum Thema Leihmutterschaft stehen wir Ihnen unter Tel.: +420 737 158 834 oder per E-Mail: office@balin-advokati.cz zur Verfügung.