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Leihmutterschaft

Im Gegensatz zu anderen Ländern (Deutschland, einige US-Bundesstaaten) ist die Leihmutterschaft in der Tschechischen Republik nicht verboten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess von der Auswahl einer Leihmutter über die Bearbeitung der Vertragsunterlagen bis zur Anfechtung der Vaterschaft oder der Adoption eines Kindes. Wir weisen auf mögliche (strafrechtliche) Risiken des gesamten Vorgangs hin.

Bei Fragen oder der Vereinbarung eines unverbindlichen Treffens zum Thema Leihmutterschaft stehen wir Ihnen unter Tel.: +420 737 158 834 oder per E-Mail: office@balin-advokati.cz zur Verfügung.

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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR)

Ab 25. Mai 2018 gilt unmittelbar die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr. Alle Stellen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, sind aufgefordert, die Übergangszeit bis 25. Mai 2018 zu nutzen, um sich rechtskonform und datenschutzfreundlich aufzustellen.
Die Unternehmen müssen unverzüglich beginnen, ihre Prozesse zum Umgang mit personenbezogenen Daten zu analysieren, um sie rechtzeitig an die Erfordernisse der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung anpassen zu können.

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Höhere Mindestlohn in Tschechien

Die tschechische Regierung hat sich am 5.10.2016 auf eine Anhebung des Mindestlohns geeinigt. Der Mindestlohn steigt von derzeit 9.900 CZK auf 11.000 CZK (ca 400 EUR).

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Neues Handelsgesetzbuch in Tschechien

Neues Handelsgesetzbuch, das 1.1.2014 in Kraft tritt, zwang sich die Gesellschaften die Geschäftsleitungsverträge sowie die Gesellschaftsverträge dem neuen Handelsgesetzbuch anpassen. Soweit es nicht passiert, werden die Geschäftsleitungsverträge als unentgeltlich gelten.
Bei Fragen zum neuen Handelsgesetzbuch sind wir erreichbar unter: office@balin-advokati.cz oder tel.: 00420 737 158 834.