Leihmutterschaft
Im Gegensatz zu anderen Ländern (Deutschland, einige US-Bundesstaaten) ist die Leihmutterschaft in der Tschechischen Republik nicht verboten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess von
Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet professionelle rechtliche Dienstleistungen in der Tschechischen Republik und mittels unsere ausländische Kollege auch in Deutschland, Schweiz, Österreich und Slowakei. Wir gewährleisten unseren Mandaten höchstqualitative Rechtshilfe und Rechtsberatung auch außerhalb der Tschechischen Republik.
Dank unseren bei großen internationalen und auch kleinen städtischen Rechtsanwaltskanzleien erworbenen Erfahrungen gewannen wir Übersicht über alle verschiedenen Rechtsgebiete und sammelten Erfahrungen mit der Lösung mannigfaltiger Rechtsfälle. Diesen unseren einzigartigen Vorteil und viele andere nutzen wir zu Gunsten des Mandanten bei Rechtsberatungen und bei Gerichtsverhandlungen im großen Volumen!
Komplexe rechtliche Dienstleistungen bieten wir sowohl den natürlichen Personen als auch den juristischen Subjekten in tschechischer und deutscher Sprache, wobei Schweigepflicht, persönliches Herantreten und individuelle Anforderungen konsequent geachtet werden.
Unsere dank Jura-Studium an den Universitäten in Deutschland und Österreich erworbenen Erfahrungen unterstützt von Kooperation mit einigen deutschen Rechtsanwaltskanzleien bilden die bestmögliche rechtliche Unterstützung für Rechtsvertretung auf dem Gebiet und außerhalb des Gebietes der Tschechischen Republik. Jedoch versichern wir dem Mandanten rechtliche Vertretung auch in anderen Ländern.
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Im Gegensatz zu anderen Ländern (Deutschland, einige US-Bundesstaaten) ist die Leihmutterschaft in der Tschechischen Republik nicht verboten. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess von
Ab 25. Mai 2018 gilt unmittelbar die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr. Alle Stellen,
Die tschechische Regierung hat sich am 5.10.2016 auf eine Anhebung des Mindestlohns geeinigt. Der Mindestlohn steigt von derzeit 9.900 CZK auf 11.000 CZK (ca 400