Ab 25. Mai 2018 gilt unmittelbar die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr. Alle Stellen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, sind aufgefordert, die Übergangszeit bis 25. Mai 2018 zu nutzen, um sich rechtskonform und datenschutzfreundlich aufzustellen.
Die Unternehmen müssen unverzüglich beginnen, ihre Prozesse zum Umgang mit personenbezogenen Daten zu analysieren, um sie rechtzeitig an die Erfordernisse der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung anpassen zu können.
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