Nachlassverfahren - Rechtsanwalt Pilsen

Das Nachlassverfahren findet bei dem vom Gericht zugewiesenen Notar statt. Wenn Sie sich mit Recht nicht auskennen, kann es Ihnen passieren, dass die andere Partei, vertreten durch einen Anwalt, im Nachlassverfahren auf Ihre Kosten erfolgreicher abschneidet. Wenn Sie Hilfe bei der Abwicklung des Erbes benötigen, können wir Sie auf Grundlage einer Vollmacht im Nachlassverfahren vertreten und Ihre Interessen verteidigen. Zuerst erklären wir Ihnen das Vorgehen im Nachlassverfahren nach Tod des Erblassers (Fristen, Notargebühren, die gesetzliche Regelung usw.) und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und Ihre Situation.

Wir verteidigen unsere Klienten ebenso bei Erbstreitigkeiten (z.B. Enterbung). Wir eröffnen nachträgliche Erbschaftsverhandlungen. Wir stellen Bewertungsgutachten der Immobilie für das Nachlassverfahren sicher. Im Nachlassverfahren vertreten wir auch Ausländer.

Wir kümmern uns Erbnachlässe, die durch Schulden und Pfändungen belastet sind. Für den Fall, dass das Erbe durch Schulden belastet ist, haben wir für Sie einige Varianten zur Lösung der Verschuldung vorbereitet.

Wir organisieren für Sie die Nachlassbewertung sowie den eventuellen Verkauf des geerbten Vermögens (z.B. auch geringfügige Anteile an Immobilien). Wir kümmern uns ebenfalls um digitales Erbe, wie z.B. Kryptowährung (Bitcoins), Konten bei sozialen Netzwerken, E-Mails u.ä.

WOMIT WIR IHNEN HELFEN KÖNNEN

Vertretung im Nachlassverfahren

Wenn Sie rechtliche Vertretung brauchen, vertreten wir Sie auf Grundlage einer Vollmacht im Nachlassverfahren, ohne dass Sie vor Gericht oder beim Anwalt anwesend sein müssen. So brauchen Sie nicht zu befürchten, dass jemand anderes zu Ihren Ungunsten ungerechterweise die Erbschaft erhält. Wir verteidigen Ihre Interessen.

Rechtliche Vertretung bei Enterbung

Sie wurden enterbt oder möchten wiederum jemanden enterben? Wir verhelfen Ihnen zu einem gerechten Erbe oder bearbeiten die Enterbung so, dass sie gesetzlich gültig ist.

Rechtsberatung

Im Verlauf des Nachlassverfahrens, oder besser noch davor, können Sie sich wegen rechtlicher Ratschläge im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung an uns wenden.

Komplizierte Erbschaft, Streitigkeiten, Schulden

Das Nachlassverfahren ist oftmals kompliziert, insbesondere wenn sich die Hinterbliebenen um das Erbe streiten oder wenn das Erbe verschuldet ist. Mit der Lösung solcher Fälle haben wir Erfahrung und beraten Sie bezüglich unterschiedlicher Lösungsmöglichkeiten.

Vermögensbewertung, digitales Erbe

Wir stellen für Sie die Bewertung Ihres Vermögens und dessen Verkauf sicher. Wir kümmern uns auch um digitales Erbe wie Kryptowährung, E-Mails, Konten usw.

Vertretung im Gerichtsverfahren

Wenn Ihr Nachlassverfahren nicht glatt läuft, können wir Ihre Interessen vor Gericht verteidigen und Sie vertreten. Wir können Ihnen viel Zeit, Nerven und auch Geld sparen. Der Anwalt vertritt alle Ihre Erbinteressen und meistens läuft alles schneller ab.

WARUM GERADE UNS AUSWÄHLEN

Langjährige Erfahrung

Mit Nachlassverfahren haben wir langjährige Erfahrung. Oft lösen wir komplizierte Erbschaften und Erbstreitigkeiten. Auch durch Pfändungen belastete Erbschaften stellen keine Ausnahme dar.

Erstes Beratunsgespräch kostenlos

Kostenlose erste Beratung. Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Situation und sprechen die Bedingungen der Zusammenarbeit ab. Den Preis erfahren Sie im Voraus.

Digitales Erbe

Wir kennen uns auch mit Kryptowährung, wie z.B. Bitcoins u.w., E-Mail-Fächern, Konten bei sozialen Netzwerken und anderen elektronischen Erbschaften aus.

Wir vertreten auch Ausländer

Im Nachlassverfahren vertreten wir auch Ausländer, wir sprechen deutsch und englisch. 

Diskretion

Uns ist bewusst, dass eine Erbschaft ein sensibles Thema ist. Diskretion ist für uns eine Selbstverständlichkeit.  

HÄUFIGE FRAGEN

JWie läuft das Nachlassverfahren ab und an wen wendet man sich?

Das Nachlassverfahren beginnt in der Tschechischen Republik so, dass der Arzt den Tod dem örtlich zuständigen Standesamt meldet und dieses übergibt dann die Information dem Gericht, welches selbständig das Nachlassverfahren einleitet. Das Gericht wählt aufgrund seiner Neutralität einen Notar, der das Nachlassverfahren leitet. Auch wenn die verstorbene Person weder Vermögen noch Schulden hatte, muss ein Nachlassverfahren stattfinden. Der Notar lädt darauf die Person vor, welche die Bestattung ausgerichtet hat. Man muss den Notar also nicht kontaktieren. Wenn Sie allerdings den Verdacht haben, dass Sie beim Erbe übergangen werden, können Sie den Notar oder direkt den Anwalt schon in dieser Phase kontaktieren.

Was kostet ein Nachlassverfahren?

Die Gebühren für ein Nachlassverfahren setzen sich zusammen aus den Gebühren für den Notar, dessen Vergütung nach Erlass  Nr. 196/2001 Sb. festgelegt ist und auch vom Vermögenswert abhängig ist, und ggf. Anwaltsgebühren, sofern Sie dessen Dienste nutzen.

Brauche ich für das Nachlassverfahren einen Anwalt?

Es gibt keine Pflicht dazu, Sie können sich selbst vertreten. Aber ein guter Anwalt mit Erfahrung in Nachlassverfahren erhöht Ihre Chancen auf eine schnelle Abwicklung des Nachlasses und kann Ihnen dadurch Zeit und Geld sparen, dass er Ihre Interessen gegen eine unberechtigte Erbschaft durch jemand anderen verteidigt. Insbesondere bei komplizierten Fällen, wenn man eine durch Pfändung belastete Immobilie erbt oder im Fall von Streitigkeiten um das Erbe, ist es sicher angebracht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, der auf Nachlassverfahren spezialisiert ist.

Wie läuft die Vermögensbewertung beim Erbe ab?

Das Vermögen des Verstorbenen wird auf seinen Sterbetag hin  geschätzt, einschließlich seiner Schulden, wobei manchmal nur eine gemeinsame Einverständniserklärung der Erben genügt. Manchmal ist jedoch ein  Gutachten notwendig, insbesondere bei Streitigkeiten um das Erbe.

Was ist eine "Abschlussverhandlung"?

Zur Abschlussverhandlung lädt der Notar alle potentiellen Erben vor. Es wird ein Vermögensverzeichnis erstellt, der Nachlass geschätzt und ggf. das Testament gelesen. Die Erben können die Erbschaft ausschlagen oder Vorbehalte gegenüber dem Nachlassverzeichnis geltend machen. Darauf folgt eine Vereinbarung zur Auseinandersetzung des Erbes oder ein Beschluss über die Aufteilung der Erbschaft nach dem Gesetz.

Wie lange dauert ein Nachlassverfahren?

Der Notar meldet sich in der Regel innerhalb von 2 Monaten bei Ihnen. Das Nachlassverfahren dauert ungefähr 4-6 Monate, abhängig von der Schwierigkeit des Falles. 

Was ist ein nachträgliches Nachlassverfahren?

Die Wiedereröffnung des Erbes und dessen wiederholte Verhandlung entsteht im Falle, dass sich nach dem Abschluss des Nachlassverfahrens herausstellt, dass der Verstorbene noch weiteres Vermögen hatte, das im Nachlassverfahren nicht berücksichtigt worden war.