Scheidungsanwalt Pilsen

Wir vertreten Klienten bei Scheidungsverfahren, sowohl bei streitigen (die Eheleute sind sich nicht über die Scheidung einig) als auch bei einvernehmlichen, wo sich die Eheleute bezüglich der Scheidung einig sind (d.h. sie einigen sich bezüglich Sorgerechtsregelung und zudem Zugewinnausgleich).

Im Rahmen der Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens der Eheleute nach der Scheidung sind wir in der Lage für unsere Klienten Vermögen zu erlangen.

Im Fall, dass der andere Ehepartner die gemeinsame Immobilie nutzt, stellen wir einen entsprechenden finanziellen Ausgleich sicher oder dass Sie die Immobilie erhalten. 

Für die Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehepartnern kümmern wir uns um die Schätzung des Wertes der Immobilie. Wir lösen komplizierte Fälle der Auseinandersetzung des Vermögens, das durch Schulden, Kredit oder Pfändung belastet ist.

Wir sind in Pilsen und Umgebung tätig und vertreten ebenfalls Ausländer bei der Auseinandersetzung ihres Vermögens nach der Scheidung.

WOMIT WIR IHNEN HELFEN KÖNNEN

Streitige und einvernehmliche Scheidungen

Ob Sie sich nun mit Ihrem Ehepartner in den Scheidungsfragen einig sind oder eine andere Vorstellung zum Unterhalt, zur Kindererziehung oder zur Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung haben, wir werden Ihre Interessen vertreten und uns bemühen Ihnen mit der für Sie besten Lösung zu helfen.

Verfassung und Einreichung des Scheidungsantrags

Wir können den Scheidungsantrag für Sie verfassen und an Ihrer Stelle beim zuständigen Gericht einreichen. Damit haben wir viel Erfahrung, wir wissen also genau was und wie.

Vermögensauseinandersetzung (des gemeinschaftlichen Eigentums der Eheleute)

Die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens der Eheleute nach der Scheidung gestaltet sich oft schwierig, wenn sich die Eheleute nicht einigen können. Wir können Sie beraten und so vertreten, dass Sie mit einem gerechten Anteil aus der Scheidung hervorgehen.

Unterhalt für die Kinder und den geschiedenen Ehepartner

Wussten Sie, dass nach der Scheidung nicht nur die minderjährigen Kinder das Recht auf Unterhalt haben, sondern zu bestimmten Bedingungen auch der verlassene Ehepartner? Wir beraten Sie, unter welchen Bedingungen das der Fall ist und verhandeln für Sie den angemessenen Unterhalt.

Regelung des Umgangsrechts mit Kindern, Übertragung der Sorge

Wie bereiten für Sie eine Vereinbarung zur Regelung des Sorgerechts für die minderjährigen Kinder vor.

Ersatzmutterschaft

Eine Ersatzmutterschaft liegt dann vor, wenn das Kind der biologischen Eltern von einer Ersatzmutter ausgetragen wird. In der Tschechischen Republik ist dieses Vorgehen im Gegensatz zu einigen anderen Ländern nicht verboten. Allerdings können in dieser Situation eine Reihe von Rechtsfragen aufkommen. Wir geleiten Sie durch den gesamten Prozess von der Auswahl der Leihmutter, Annahme des Kindes, Anfechtung der Vaterschaft bis hin zur Ausarbeitung der Vertragsdokumentation.

WARUM GERADE UNS AUSWÄHLEN

Langjährige Erfahrung

Mit dem Familienrecht haben wir langjährige Erfahrungen. Oft haben wir es mit komplizierten Scheidungen und Vermögensauseinandersetzungen zu tun. Scheidungen sind eine unserer Hauptspezialisierungen.

Erstes Beratungsgespräch kostenlos

Kostenlose erste Konsultation. Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Situation und sprechen die Bedingungen der Zusammenarbeit ab. Den Preis werden Sie im Voraus wissen.

Individuelle Beratung

Wir gehen auf jede Scheidung individuell ein und bemühen uns in dieser sensiblen Angelegenheit empathisch zu sein und Streitigkeiten durch eine Vereinbarung zu lösen. Leider ist dies oft nicht möglich und dann folgt die Vertretung vor Gericht. 

Wir vertreten auch Ausländer

Im Scheidungsverfahren vertreten wir auch Ausländer, wir sprechen deutsch und englisch.

Diskretion

Uns ist bewusst, dass eine Scheidung ein sensibles und intimes Thema ist, Diskretion ist für uns selbstverständlich. 

HÄUFIGE FRAGEN

Wie läuft die Scheidung ab? Was ist eine streitige und was eine einvernehmliche Scheidung?

Eine Ehe kann in der Tschechischen Republik nur durch ein Gericht geschieden werden. Das Scheidungsverfahren beginnt damit, dass die Scheidung beantragt wird wird. Wenn sich die Eheleute über die Scheidung einig sind und Einigkeit bei der Auseinandersetzung des Vermögens herrscht, handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung. In diesem Fall prüft das Gericht die Scheidungsgründe nicht. Es müssen dafür zwei Bedingungen erfüllt werden – die Ehe muss mindestens seit einem Jahr bestehen und die Eheleute müssen für mindestens ein halbes Jahr getrennt voneinander leben. 

Eine streitige Scheidung besteht, wenn einer der Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt oder den Bedingungen der Scheidung nicht zustimmt, und zwar der Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens oder der Sorgerechtszusprechung. Diese Form der Scheidung ist natürlich anspruchsvoller und dadurch auch teurer. Das Gericht ermittelt hier die Ursachen der Zerrüttung. Vor der Scheidung ist eine Entscheidung über den Unterhalt und das Sorgerecht notwendig. Erst dann befasst man sich mit dem Zugewinnausgleich. 

Was kostet ein Scheidungsverfahren?

Das hängt davon ab, ob Sie sich einen Scheidungsanwalt nehmen und wie kompliziert die Scheidung ist. Der Preis setzt sich aus den Gerichtskosten (2000 Kč) und der Rechtsanwaltsgebühr zusammen. Die Rechtsanwaltsgebühr ist abhängig davon, wieviel Zeit der Anwalt mit dem Fall verbringt, wie kompliziert die Scheidung ist. Auch bei einvernehmlichen Scheidungen, d.h. wenn sich die Eheleute bei der Scheidung einig sind und sich auch auf die Bedingungen einigen, kann es passieren, dass sich die Scheidung ohne Anwalt unverhältnismäßig in die Länge zieht und verteuert. Bei uns erfahren Sie den Preis beim ersten Beratungsgespräch, denn ohne Kenntnis der Details kann der Preis nicht im Voraus festgestellt werden.  

Brauche ich einen Scheidungsanwalt?

Es ist keine Pflicht, Sie können sich selbst vertreten. Aber ein guter Scheidungsanwalt erhöht Ihre Chancen auf eine schnelle Scheidung und kann Ihnen viel Nerven und Geld sparen, weil er Ihre Interessen auch im Fall einer Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens der Eheleute oder des Unterhalts vertritt.

Wie wird die Vermögensbewertung der Eheleute gelöst?

Wir können die Bewertung Ihrer Immobilie sicherstellen. Wir lösen auch komplizierte Fälle und Situationen, wo die Immobilie durch  Kredit oder Zwangsvollstreckung belastet ist.

Was brauche ich zum ersten Treffen?

Beim ersten Treffen besprechen wir Ihre Situation und evtl. auch einige sensible private Dinge. Wir sind diskret, Sie brauchen also keine Bedenken zu haben. Bereiten Sie sich bitte eventuelle Fragen und folgende Dokumente vor:

  1. Heiratsurkunde
  2. Geburtsurkunden der Kinder
  3. Urkunden zum Eigentum (Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Fahrzeugbriefe)